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LG Wuppertal, 04.11.1992 - 6 T 714/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
EGBGB Art. 23
Adoption eines volljährigen Ausländers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 19.11.1992 - 2Z BR 100/92
Erforderlichkeit einer Apostille bei Unterschriftsbeglaubigung durch einen …
Auszug aus LG Wuppertal, 04.11.1992 - 6 T 714/92
Zwar bestimmt § 2, daß die Annahme als Kind nicht erfolgen könne, ohne daß die Vorschriften des Heimatrechtes der Personen, die angenommen werden sollen, beachtet werden, soweit sie das Einverständnis 10. Internationales Verfahrensrecht/Grundbuchrecht - Ersetzung einer Apostille durch Echtheitsbescheinigung des Clerk of the Circuit Court (BayObLG, Beschluß vom 19.11.1992 - 2Z BR 100/92 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) GBO§ 29 Haager Übereinkommen vom-5.10.1961 zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation Die in den Vereinigten Staaten von Amerika von einem Notary Public vorgenommene Unterschriftsbeglaubigung bedarf im Grundbucheintragungsverfahren zum Nachweis ihrer Echtheit grundsätzlich einer Apostille. - BayObLG, 17.02.1988 - BReg. 1a Z 13/88
Deutsches Recht; Türkisches Recht; Anwendung; Adoption; Kind; Annehmende; …
Auszug aus LG Wuppertal, 04.11.1992 - 6 T 714/92
Auch unter Berücksichtigung der in Lit. und Rspr. umstrittenen Frage, ob Art. 23 S.1 EGBGB zusätzlich und ausschließlich auf das materielle Heimatrecht des Kindes oder auch auf das betreffende Internationale Privatrecht verweist (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1988, 868 ff.), rechtfertigt sich eine andere Beurteilung nicht, denn nach Art. 22 § 1 des polnischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht (abgedruckt bei Bergmann/ Ferid, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Band 7, Polen, S. 29ff.) richtet sich die Annahme des Kindes nach dem Heimatrecht des Annehmenden.